
Die Fraktion der WISU beantragt zur Bewirtung in Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse:
Der Rat behält sich nach Paragraph 41/3 der Gemeindeordnung NRW in diesem Einzelfall die Entscheidung über die Bewirtung in Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse vor und beschließt:
Entgegen der Anordnung der Verwaltung werden Getränke zu Sitzungen des Rates
und seiner Ausschüsse kostenlos für Mitglieder, die teilnehmenden Mitarbeiter der Verwaltung und Gäste
zur Verfügung gestellt.
Begründung:
Seit Januar 2017 werden zu Sitzungen des Rates uns seiner Ausschüsse keine Getränke mehr angeboten.
1.) Diese Entscheidung ist ohne Absprache mit dem Rat erfolgt.
Es ist ein Bruch mit einer Jahrzehnte alten Tradition und Gewohnheit , ebenso eine Abkehr von den Regeln der Gastfreundschaft.
Diese Maßnahme schadet in der Aussenwirkung dem Ansehen der Stadt Sundern erheblich. Zudem ist die Einsparung nur " marginal".
Gleichzeitig zeigt sie die Geringschätzung der Arbeit des Rates und des Ehrenamtes.
Das ist ein absolut falsches Signal.
2.) Die Entscheidung über die Bewirtung gehört nicht zu den Geschäften der laufenden Verwaltung.
Zu Geschäften der laufenden Verwaltung gehören Entscheidungen, die
nach anerkannter Kommentierung in "Articus/Schneider"
- Geschäfte, die in gewisser Regelmäßigkeit wiederkehren,
- nicht von besonderer Bedeutung für die Gemeinde sind,
- deren Erledigung nach feststehenden Grundsätzen und eingefahrenen Gleisen erfolgt.
Siehe auch Entscheidung des OVG/ GE 25/187
Nach diesen Kriterien ist die Entscheidung zur Bereitstellung von
Getränken keinesfalls den Geschäften der laufenden Verwaltung zu zurechnen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Klein/ Fraktion der WISU