
Durch Bundes-und Landesgesetze ist jede Gemeinde verpflichtet, der Windkraft " substantiell" Raum zu verschaffen.
Steuern kann eine Gemeinde die Aufstellung der Windkraftanlagen nur, wenn sie " Vorrangzonen " ausweist .Die große Mehrheit der Städte hat die Chance genutzt und Gebiete ausgewiesen.
In Sundern ist dies über viele Jahre versäumt worden. Erst im Dezember 2014 hat der Ausschuss des Rates den Aufstellungs-Beschluss für zwei "Konzentrationszonen auf der Hellefelder Höhe"
gefasst.
Leider zu spät.
Die Folge:
Schon jetzt hat Sundern keinen baurechtlichen Einfluss mehr auf die 5 geplanten Windkraftanlagen auf der "Hellefelder Höhe", die außerhalb der Plangebiete liegen.
Für eine Anlage ist dort ein Bauantrag gestellt worden. Weitere 5 Bauanträge sind für das Gebiet Allendorf/Amecke eingereicht worden. Der HSK ist hier die Genehmigungsbehörde.
Die Anlagen sind noch nicht genehmigt.
Die Position der WISU:
Die WISU ist nicht gegen erneuerbare Energie und nicht gegen Windkraft.
Windkraftwerke dürfen allerdings nicht das Landschaftsbild zerstören, die Natur belasten, die Lebensqualität und insbesondere nicht die Gesundheit der Menschen beeinträchtigen.
Wir haben einen Antrag für das Plangebiet -7.2 südliche Waldflächen-Süd - zur Ausweisung als Vorrangzone gestellt. Diese Fläche liegt weit ab von der Stadt Sundern und den Dörfern. Sie
beeinträchtigt daher die Lebensqualität der Bürger am
geringsten. Sie ist in privaten und auch städtischen Besitz .( die
Besitzverhältnisse gelten nicht als städtebauliches Kriterium zur
Auswahl von Flächen, dürfen aber erwähnt werden.)
In der Betrachtung des Landschaftsbildes durch das Landesamt für Natur und Umwelt wird dieses Gebiet mit " geringer Beeinträchtigung " eingestuft.
Entgegen den Ausführungen der Verwaltung in der Beschlussvorlage für den SUI -Ausschuss am 23. 6. fordern wir nicht die Ausweisung dieser Fläche als alleinige Vorrangzone. Das steht
auch nicht in unserem Antrag. Die alleinige Fläche 7.2 ist aufgrund ihrer Größe nicht "substantiell ". Wir stellen diesen Antrag zur Aufnahme einer -zusätzlichen-Fläche ergänzend
zu den Gebieten der " Hellefelder Höhe", die sich bereits im Aufstellungsverfahren seit dem Dezember 2014 befinden. Diese Gebiete gehen im weiteren Verfahren noch in die "
erneute Offenlage" und müssen dann vom Rat mit dem" abschließenden Satzungsbeschluss " verabschiedet werden. Dazu ist eine Mehrheit aller "nicht befangenen" Ratsmitglieder erforderlich. Ebenfalls
notwendig ist die Zustimmung der "Unteren Landschaftsbehörde" des HSK.
Der Landrat Dr. Schneider hat hier naturschutzfachliche Bedenken und hält weiterhin eine Einzelfallprüfung für erforderlich.
Erst wenn die die Flächen der "Hellefelder Höhe" nicht ausgewiesen werden sollten, besteht die Notwendigkeit, weitere Flächen auszuweisen. Keinesfalls müssen wir jetzt schon ein zusätzliches Gebiet vorsorglich ausweisen, um " substantiell" zu sein.
Was ist substantiell?
Es gibt kein Urteil eines Verwaltungsgerichtes, dass aussagt, wieviel Prozent Ausweisung substantiell sind. Weder 6% noch 10% noch eine andere Zahl wird genannt.
Auch in dem von der Verwaltung viel zitierten "Haltern Urteil" steht lediglich, dass 3,42 % sehr gering sind. Tatsächlich hat die Stadt Haltern aber nur 0,62 % der Potentialfläche ausgewiesen, da der Wald nicht berücksichtigt wurde.
Maßgeblich ist allerdings ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus 2012, dass eindeutig geurteilt hat:
"Jedes Gebiet ist einzeln in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu prüfen"
Letztendlich werden Gerichte entscheiden, was "substantiell" ist.
Die Befangenheit
Erstaunlich ist, dass in Sundern über Jahre hinweg befangene Ratsmitglieder meinungsbildend in Beratungen auch außerhalb ihrer Fraktionen mitgewirkt haben und sich erst jetzt erklären,
nachdem die Verwaltung auf persönliche Haftungsverpflichtungen und auf eine Grundstücksreglung hingewiesen hat.
Befangene Ratsmitglieder können im Ausschuss ersetzt werden, jedoch nicht im Rat. Das schreibt die Gemeindeordnung zwingend vor. Deshalb können im Rat andere politische Mehrheiten
entstehen, als im Ausschuss.
In Brilon waren im Rat bei verschiedenen Abstimmungen zur Windkraft von fast 40 Ratsmitgliedern noch 6-9 nicht befangene Ratsmitglieder übrig.
Wir dürfen gespannt sein, wie das Ergebnis in Sundern aussieht!
Wie geht es weiter?
Keinesfalls ist die nächste Ausschusssitzung oder die nächste Ratssitzung eine entscheidende Sitzung.
Das Thema Windkraft ist sehr komplex.
Veränderungen stehen an.
Die staatliche Förderung wird ab dem Januar 2017 eingeschränkt.
Auf Druck der EU sind europaweite Ausschreibungen notwendig.
Wir wissen bisher nicht genau, wer sich im Rat definitiv als befangen erklären wird und wie dann das Abstimmungsergebnis aussieht.
Auch wissen nicht, ob alle beim Kreis beantragte Genehmigungen auch erteilt werden.
Wir wissen weiterhin nicht, was der Regionalplan aussagt, wenn er dann verabschiedet ist. Gebiete, die im Regionalplan ausgewiesen werden, müssen von der Stadt zwingend übernommen werden.
Der Regionalplan ist wiederum abhängig von dem Landesentwicklungsplan aus Düsseldorf.
....und da haben wir nun leider keine Regierung wie in Bayern, die ihre Bürger durch ausreichende Abstände (10 H) schützt.
......und letztendlich wissen wir nicht, wie Gerichte entscheiden werden .
Geschrieben von:
Hans Klein
Fraktion WISU